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	<title>politischer Beirat Archive | Bürgerlich-Freiheitlicher Aufbruch e.V.</title>
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	<title>politischer Beirat Archive | Bürgerlich-Freiheitlicher Aufbruch e.V.</title>
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		<title>Mindestlohn: welche Auswirkungen hat seine Erhöhung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Steven Rosick]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Dec 2025 13:27:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[politischer Beirat]]></category>
		<category><![CDATA[Diäten]]></category>
		<category><![CDATA[Durchschnittslohn]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenkürzung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neben den positiven Effekt für Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor hat eine Erhöhung des Mindestlohns viele weitere Effekte, die ich im Folgenden beschreiben möchte. Erhöht sich der Lohn im untersten Segment, müssen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/politischer-beirat/mindestlohn-welche-auswirkungen-hat-seine-erhoehung/">Mindestlohn: welche Auswirkungen hat seine Erhöhung</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de">Bürgerlich-Freiheitlicher Aufbruch e.V.</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure class="wp-block-post-featured-image"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="2560" height="1707" src="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_2543026287-scaled.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" style="object-fit:cover;" srcset="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_2543026287-scaled.jpg 2560w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_2543026287-300x200.jpg 300w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_2543026287-1024x683.jpg 1024w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_2543026287-768x512.jpg 768w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_2543026287-1536x1024.jpg 1536w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_2543026287-2048x1365.jpg 2048w" sizes="(max-width: 2560px) 100vw, 2560px" /></figure>


<p>Neben den positiven Effekt für Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor hat eine Erhöhung des Mindestlohns viele weitere Effekte, die ich im Folgenden beschreiben möchte.</p>



<p>Erhöht sich der Lohn im untersten Segment, müssen wegen der Entgeltgerechtigkeit oft auch die Löhne / Gehälter der darüber liegenden Entgeltstufen angepasst werden. Dies schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Firmen massiv. <a href="https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verguetung-steigender-mindestlohn-unternehmen-kuendigen-massnahmen-an/100180100.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">So haben die Unternehmen nun angekündigt, nach der nächsten massiven Mindestlohnerhöhung in 2026 sowohl Stellen als auch Investitionen zu streichen.</a></p>



<p>Den gravierendsten Effekt hat der steigende Mindestlohn aber auf die Durchschnittslohnentwicklung. Erhöht sich der Mindestlohn, schneide ich also das untere Ender der Lohnskala ab, erhöht sich der Durchschnittslohn überproportional.</p>



<figure class="wp-block-image size-full is-resized"><img decoding="async" width="330" height="591" src="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2025/12/image.png" alt="" class="wp-image-2082" style="aspect-ratio:0.5583903973772573;width:458px;height:auto" srcset="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2025/12/image.png 330w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2025/12/image-168x300.png 168w" sizes="(max-width: 330px) 100vw, 330px" /></figure>



<p>Da der Durchschnittslohn neben der Inflation auch ein Teil der Festlegung der Höhe der Grundsicherung ist, <a href="https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/stellungnahme-fortschreibung-der-regelbedarfe" target="_blank" rel="noreferrer noopener">wird diese entsprechend mit leichter Verzögerung auch in der Grundsicherung abgebildet.</a></p>



<p>Wenn sich jedoch die Grundsicherung erhöht, <a href="https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bundesbesoldung_4090f5ac0da48b50174afdb2a24cde5d%27%20and%20%40outline_id%3D%27bundesbesoldung%27%5D" target="_blank" rel="noreferrer noopener">müssen sich durch das Lohnabstandsgebot auch die Beamtentarife erhöhen</a>, und zwar auch hier proportional in allen Stufen.</p>



<p>Unsere Abgeordneten erhalten eine sogenannte Abgeordnetenentschädigung. <a href="https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/mdb_diaeten-214848" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Grundlage für die Höhe bzw. der Erhöhung dieser auch als Diäten bezeichneten Entschädigung ist der Durchschnittslohn. Als zusätzliche Mindestbezugsgröße dient das Entgelt eines einfachen Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes</a>.</p>



<p>Damit zeigt sich eine folgende Kette:</p>



<p>Erhöhung Mindestlohn &#8211;> Erhöhung Grundsicherung &#8211;> Erhöhung Beamtenbesoldung &#8211;> Erhöhung Abgeordnetenentschädigung</p>



<p>Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.</p>



<p>Ein Teil der Durchschnittslohnerhöhung geht auf die Mindestlohnerhöhung, ein größerer Teil aus Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst zurück. <a href="https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2023/IW-Kurzbericht_2023-Lohnentwicklung_%C3%96ff_Dienst.pdf?utm_source=chatgpt.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener">So stiegen die Beamtengehälter in 2024 zwischen 5,5 bis zu 23,9%.</a></p>



<p>Ein für den Staat positiver Effekt ist natürlich die durch die Erhöhung des Mindestlohnes ebenfalls steigenden Einnahmen in der Steuer und den Sozialsystemen.</p>



<p>Ein letzter, bisher in der öffentlichen Diskussion überhaupt noch nicht diskutierter Effekt ist, dass die Erhöhung des Durchschnittseinkommens mit einer Rentenkürzung gleichzusetzen ist (zumindest für diejenigen, die keine 5,6% Lohnerhöhung hatten): Basis für die Berechnung eines Rentenpunktes ist nämlich immer der Jahresdurchschnittsverdienst. Hat also Dein Gehalt nicht mit der Erhöhung des Durchschnittsverdienstes mitgehalten, e<a href="https://www.vermoegenszentrum.de/wissen/rentenpunkte-entgeltpunkte#rentenpunkte" target="_blank" rel="noreferrer noopener">rgeben sich daraus weniger Rentenpunkte und somit eine niedrigere Rente. Zwar steigt auch der Wert eines Rentenpunktes, aber nicht in dem Maße, wie die Durchschnittslöhne</a>.(<a href="https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Gesetzliche-Rentenversicherung/Rentenberechnung/rentenanpassung.html#:~:text=Die%20Renten%20werden%20jedes%20Jahr,zum%201.%20Juli%20eines%20Jahres.," target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beispiel 2025: Durchschnittslohnzuwachs 5,6% &#8211; Wertzuwachs Rentenpunkt 3,7%</a>). Wer sich für die Berechnung mit den entsprechenden Klauseln und Niveaus interessiert, wird hier fündig.</p>
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		<title>Spieglein, Spieglein an der Wand, wer regiert in diesem Land – das Märchen von den 400.000 Wohnungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Steven Rosick]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Nov 2024 06:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[politischer Beirat]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnbau]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsbau]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es begab sich im Jahre 2021, als das deutsche Volk zum Ende einer schweren Plage wieder dazu aufgerufen war, ein neues Herrschaftshaus zu wählen. Angetreten waren die verschiedensten Königshäuser mit [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/politischer-beirat/spieglein-spieglein-an-der-wand-wer-regiert-in-diesem-land-das-maerchen-von-den-400-000-wohnungen/">Spieglein, Spieglein an der Wand, wer regiert in diesem Land – das Märchen von den 400.000 Wohnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de">Bürgerlich-Freiheitlicher Aufbruch e.V.</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure class="wp-block-post-featured-image"><img decoding="async" width="2560" height="1920" src="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/10/20241030-shutterstock_2450183173-scaled.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" style="object-fit:cover;" srcset="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/10/20241030-shutterstock_2450183173-scaled.jpg 2560w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/10/20241030-shutterstock_2450183173-300x225.jpg 300w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/10/20241030-shutterstock_2450183173-1024x768.jpg 1024w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/10/20241030-shutterstock_2450183173-768x576.jpg 768w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/10/20241030-shutterstock_2450183173-1536x1152.jpg 1536w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/10/20241030-shutterstock_2450183173-2048x1536.jpg 2048w" sizes="(max-width: 2560px) 100vw, 2560px" /></figure>


<p>Es begab sich im Jahre 2021, als das deutsche Volk zum Ende einer schweren Plage wieder dazu aufgerufen war, ein neues Herrschaftshaus zu wählen. Angetreten waren die verschiedensten Königshäuser mit ihren Kronprinzen, um den König unter sich zu erwählen. So hatten wir das schwarze Königshaus mit Prinz Armin, den keiner mochte. Dann das rote Königshaus mit Prinz Olaf, das grüne Königshaus mit Prinzessin Annalena, die vorher Dank Quote Prinz Robert ausstach, und erwähnen wollen wir noch das gelbe Königshaus mit Prinz Christian. Die anderen Königshäuser spielen für unser Märchen eigentlich keine Rolle.&nbsp;</p>



<p>So kam es, dass, weil den Prinzen Armin niemand mochte, er nur als Zweitplatzierter aus dem Rennen ging. Der Erstplatzierte wurde dann Prinz Olaf, der Prinz der tausend Worte und des ewigen Lächelns. Weit abgeschlagen gab es dann noch Prinzessin Annalena und Prinz Christian. Weil aber keiner Prinz Armin mochte, hat sich Prinz Olaf mit Prinzessin Annalena und Prinz Christian zusammengetan, um alle anderen auszustechen. Man hat sich lange gemeinsam hingesetzt und einen „Koalitionsvertrag“ ausgehandelt, wo jeder seine Pläne für die nächsten vier Jahre niederschreiben konnte. Und auch die Personalien hat man fein unter sich ausgehandelt. So wurde aus Prinz Olaf der König Olaf der ewig Lächelnde. Bei Prinzessin Annalena war das schon schwierig, schließlich ist ja rausgekommen, dass sie es bei Ihrem Lebenslauf nicht ganz genau genommen hatte. Aber man dachte sich, mit viel Schminke und schönen neuen Kleidern schaut sie recht passabel aus und mit reichlich Geschenken können wir sie ins Ausland schicken, da dürfte der Schaden nicht so groß sein. Statt Ihrer hat man sich dann doch Prinz Robert als Kardinal und als Verantwortlichen für Klima und Wirtschaft erwählt. Auch Prinz Christian, der 4 Jahre zuvor noch lieber nicht als schlecht regieren wollte, hat einen Posten als Kardinal und Verantwortlicher für die Finanzen bekommen und dachte wohl bei sich, lieber jetzt regieren als gar nicht. Und so stand es, das neue Königshaus für Deutschland und das Volk jubelte verhalten.</p>



<p>Kaum war der neue König angetreten und die Pestilenz schien endlich überwunden, da brauten sich am Himmel neue dunkle Wolken zusammen. Die durch die Globalisierung so filigran entstandenen Lieferketten hatten durch die Pestilenz arg gelitten und brachen zusammen, die Handwerker bekamen keine Rohstoffe mehr und konnten für das Volk so wichtige Güter wie Handys, Autos aber auch solche Kleinigkeiten wie Arznei nicht mehr in ausreichender Menge herstellen. Das hatte natürlich Folgen, die Preise schossen in die Höhe. Und zur Krönung überfiel der böse König Wladimir noch sein Nachbarland. Da wir aber vom bösen König Wladimir ganz viel Energie bekamen, konnten wir die jetzt nicht mehr von ihm nehmen und mussten sie uns woanders besorgen. Aber wie schon die grünen Prinzen und Prinzessinnen sagten, spielte dabei Geld keine Rolle.</p>



<p>Nun, da die Karten also gemischt waren, musste man sich auch überlegen, wie man den „Koalitionsvertrag“ langsam in die Tat umsetzen konnte. Da rief Kardinal Robert ganz laut: Ich zuerst, ich zuerst. Wir haben jetzt zwar weniger Energie, aber lasst uns zuerst die Atomkraftwerke ausschalten. Oh ja, das machen wir – riefen die anderen begeistert. Und wenn das Volk murrt? „Dann haue ich mit einem Wumms auf den Tisch“ sprach König Olaf, „und verspreche dem Volk, ihm unter die Arme zu greifen. Das Geld hol ich mir später vom Volk zurück. Gesagt getan. Aber leider ließ sich das Volk so nicht beruhigen. Und so musste König Olaf sogar noch kräftiger mit einem Doppel-Wumms auf den Tisch hauen, bis das Volk beruhigt war.</p>



<p>Aber so brachte man die schwierigste Zeit hinter sich und konnte endlich zur Tagesordnung übergehen.&nbsp;</p>



<p>Auch, wenn König Olaf sein Versprechen, 400.000 Wohnungen jedes Jahr bauen zu wollen, wichtig war, so hatte er doch auch immer ein offenes Ohr für seine Kardinäle. Und je lauter diese riefen, umso besser wurden sie erhört. Dem grünen Königshaus war Eigentum – vor allem wenn es anderen gehörte &#8211; schon immer ein Dorn im Auge. Und so beauftragte man Kardinal Robert, dem Volk Ihr Eigentum zu vergrämen und dafür zu sorgen, dass es sich kein neues anhäufen konnte. Und so schaute Kardinal Robert sich die Wohnungsbaustatistiken an und stellte fest, dass sich in 2021 der Wohnungsbau von der Pestilenz wieder erholt hatte. „Das geht so gar nicht“, sagte sich Kardinal Robert und strich kurzerhand das KfW-Wohnbauförderprogramm, setzte neue Förderprogramme ein und strich sie gleich wieder. Damit hatte er schon mal für ziemliche Verwirrung im Wohnungsbau gesorgt und für sinkende Neubauanträge. Doch noch gab es trotz Inflation und der gestiegenen Zinsen immer noch Volk und Handwerker, die für sich selbst oder Mietshäuser bauen wollten. „Das kann so nicht angehen, da muss man doch etwas finden“, sprach er zu sich und ließ seine Mitarbeiter bis zum Burnout schuften. Und endlich wurde man auch fündig. „Heureka &#8211; ich habe es!“ jubelte er endlich. „Das Heizen kostet viel zu viel Energie und schädigt unser Klima, wir müssen dafür sorgen, dass sich die Privatleute alle neue Heizungen, neue Fenster, neue Fassaden und neue Dächer zulegen müssen, am besten auch beim Vererben“. „Und wenn jemand dahinterkommt, dass das Heizen im Wohnungsbestand nur 1/3 der gesamten Heizkosten im Lande ausmacht?“ fragte ein Schelm. „Das macht nichts, den übertönen wir solange mit unserem Slogan, bis man ihn nicht mehr hört!“. „Wir müssen das Heizen und das Energiesparen so teuer wie möglich machen, dass sich keiner mehr ein Häuschen leisten kann!“. Und so machte er sich daran, ein neues Gesetz zu erlassen, dass ein kleines Häuschen gleich mal um 100.000,- Euro teurer machen sollte.&nbsp;</p>



<p>An dieser Stelle nun weg vom Märchen und hin zur Realität.</p>



<figure class="wp-block-image is-resized"><img decoding="async" src="https://lh7-rt.googleusercontent.com/docsz/AD_4nXfi7t_FlonMkatP08RGeJeRqHpl4KSVORBQrcZih0XUWvCGXHn6-0jwjRDTLGGBtleUIINloEUScEJvhYJD4bBsiOT7asPhqAhpF3vFYqqUsGmab0C6Egh4epwWuCL8qWvQpkfKHAi5bbdnODRMJZgIsIHOtpTee6ecd6-B8wPwNnvG2ZXEwyM?key=cyEUX9VWANhlBExLDiqEWg" alt="" style="width:750px;height:auto"/></figure>



<p><em>Abbildung 1 &#8211; Baugenehmigungen Neubau Wohnbau von 2014 &#8211; 2024 nach Monaten (Quelle DESTATIS)</em></p>



<p>In Abbildung 1 sieht man, dass bis 2021 trotz Corona die Bautätigkeit beständig anstieg. Seit 2022 sieht man jedoch sehr deutlich den größten permanenten Rückgang im Wohnungsbau seit 2014, eigentlich sogar seit Aufzeichnungsbeginn. Geschuldet ist dieser nicht nur der Inflation, die seit 2023 gerade auch im Baubereich wieder rückläufig ist. Sie ist auch nicht den aktuell noch „hohen“ Bauzinsen von 3,0 % geschuldet &#8211; ich selbst habe vor über 25 Jahren mit 6,5% begonnen zu tilgen. Der Rückgang ist sowohl durch eine völlig wirre Förderpolitik als auch durch die extrem gestiegenen Anforderungen im energetischen Sektor zu suchen, welche das Bauen extrem verteuern:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Durch die neuen Vorgaben werden Fenster mit U-Wert 0,9W benötigt. In einer Beispielanfrage wurde ein Standardfenster 1m x 1m von 145,- dadurch auf 196,- Euro verteuert – ein Plus von 35%</li>



<li>Gebäudeaußenteile (alle Wände, Bodenplatten, Decken, Dach) dürfen nur einen minimalen U-Wert von 0,20W bzw. 0,25W haben. Dies macht nun z.B. mittlerweile auch eine Dämmung der Bodenplatte notwendig – Kosten dafür kann ich nur schätzen, aber auch hier werden 10.000,- Euro nicht reichen.</li>



<li>Einbau einer Heizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien. Dies bedeutet einen Mehraufwand von mehr als 10.000,- Euro alleine bei der Heizanlage, hinzu kommen noch einige 10.000,- Euro für Mehraufwände bezüglich der Heizkörper (Fußbodenheizung oder Flächenheizkörper) und Installation derselben</li>
</ul>



<p>Diese Anforderungen sind im Gebäudeenergiegesetz festgelegt und gelten seit dem 01.01.2024 für alle Neubauten. Heizungen in Bestandsbauten müssen nur bei nicht reparablen Heizanlagen ausgetauscht werden. Wechselt ein Gebäude oder eine Wohnung allerdings den Eigentümer, besteht ebenfalls Sanierungspflicht. Was genau saniert werden muss, geht aus dem GEG hervor. Des Weiteren gilt die Sanierungspflicht für das Gesamtgebäude auch bei wesentlichen Aus-, Um- und Anbauten. Eine Verschärfung war für 2025 geplant, wird aber aufgrund der aktuellen Marktlage im Baubereich voraussichtlich aber verschoben.&nbsp;</p>



<figure class="wp-block-image is-resized"><img decoding="async" src="https://lh7-rt.googleusercontent.com/docsz/AD_4nXd6ul7AooXKB4Hf13TIFKBJN6OAURGvQkQdf00134O1PiNkoTpz5up5M-o7TJ2i9DobPF-f9MjD4ChusthHggDO-YVTIxCh8GGG-1meWyXgg4ji-3BZxjmpHLuQySldAxf-4kBUF518mW4YvlK16cI8U21_hTV_1Ng7xgwsEW3BPfhYlIV8dA?key=cyEUX9VWANhlBExLDiqEWg" alt="" style="width:750px;height:auto"/></figure>



<p><em>Abbildung 2 – Preisentwicklung je Wohneinheit beim Neubau Wohnbau von 2014 &#8211; 2024 nach Monaten (Quelle DESTATIS)</em></p>



<p>Dokumentiert wird dieser Anstieg der Baukosten in Abbildung 2. Es werden die Kosten einer Wohnung in 100.000,- € je Monat dargestellt. Somit kann man hier sehr schön die steigenden Baukosten ab 2022 erkennen – diese waren noch der Inflation geschuldet, die Anstiege ab 2023 jedoch gehe zu Lasten der immer höheren Gebäudeanforderungen.&nbsp;</p>



<p>Die von der Bundesregierung ausgelobten Fördermittel zur energetischen Sanierung sind dabei reine Augenwischerei.&nbsp;</p>



<p>Die viel gepriesenen 70% Subvention für Wärmepumpen gelten beispielsweise nicht für den Neubau, sondern nur für den Austausch bestehender Öl- oder Gasheizungen und setzen sich dabei wie folgt zusammen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>30% Grundförderung</li>



<li>20% Zusatzförderung bei Wechsel bis Ende 2028</li>



<li>30% Zusatzförderung, wenn das Haushaltsjahreseinkommen der/des Besitzer 40.000 € nicht überschreitet</li>
</ul>



<p>Die letzten 30% werden also die allerwenigsten in Anspruch nehmen können, die 20%, wer seine noch gut funktionierende Heizung bis 2028 rausschmeißt. Es werden Heizungsanlagen bis zu maximal 30.000,- Euro bei Einfamilienhäusern gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern gibt es im GEG dazu eine kompliziertere Staffelung. Für die dabei oft notwendigen energetische Sanierung werden lediglich „zinsgünstige“ Darlehen angeboten.&nbsp;</p>



<p>Dabei erschließt sich dem Autor der Sinn dieser ganzen Aktion nicht. Wärmepumpen werden vor allem mit ihrer hohen Energieeffizienz beworben. Sie sollen mit Hilfe von 1 KW Strom im Schnitt 3 KW Heizenergie oder sogar mehr generieren. Das dies jedoch nur bei optimalen Bedingungen der Fall ist, wird gerne verschwiegen. Gerade zu den Zeiten, zu denen tatsächlich geheizt werden muss, fällt die Effizienz gerade bei den aktuell am meisten verbauten Luft-Wärmepumpen rapide ab – bis zum Verhältnis 1:1. Da gerade auch in diesem Zeitraum (November – Januar) in der Regel eine sogenannte Dunkelflaute herrscht (weder die Sonne schein noch der Wind weht), wird auch der benötigte Strom in der Regel aus Gas oder Kohle erzeugt – mit einer Effizienz von 4 KW Brennstoff zu 1 KW Strom. Somit ist die reale Effizienz der Wärmepumpe völlig zunichte. Auch die beworbene Kombination mit Solaranlagen kommt in der Heizperiode nicht zum Tragen. Erfahrungsgemäß reicht im Winter der erzeugte Strom unter günstigen Bedingungen gerade noch für den normalen Hausverbrauch. Ebenfalls werden flexible Stromtarife derzeit stark beworben. Diese spiegeln den Stundengenauen Strombörsenpreis wieder und müssen ab 2025 von den Stromanbietern zwingend mit angeboten werden. Da der Börsenstrompreis aber ebenfalls zum Größten Teil von erneuerbaren Energien bestimmt wird, ist er am niedrigsten, wenn Sonne scheint und/oder Wind weht. Am höchsten ist er, wenn keine Sonne scheint und auch der Wind nicht weht, also gerade zu den Zeiten, wo geheizt werden muss. Da lob ich mir meine Gas-Brennwertheizung, bei der ich das Gas direkt ohne lästige Kabel oder Leitungen in einem Tank auf meinem Grundstück vorhalten kann, den ich je nach Marktlage befüllen lasse.&nbsp;</p>



<p>Dazu kommt noch, das bisherige Wärmepumpenstromtarife eine sogenannte Sperrzeitenklausel enthielten. Diese besagten, dass der Stromanbieter bei Netzengpässen die Wärmepumpe bis zu 3 mal vom Netz trennen durften. Ab 2024 ist für alle Wall-Boxen und Wärmepumpen eine 2-malige Drosselung pro Tag für maximal 2 Stunden vorgesehen. Da wünsche ich doch viel Spaß dabei.</p>



<p>Und wie gesagt, gelten diese Regelung nur für Sanierung, nicht für den Neubau. Für den Neubau von klimafreundlichen Gebäuden wirbt die KfW mit Fördermitteln bis zu 100.000,- Euro. Dabei handelt es sich allerdings um ein sogenanntes zinsgünstiges Darlehen (Die Zinssätze variieren je nach Laufzeit zwischen 3,28 und 3,45% &#8211; am freien Markt hat sich der Zinssatz gerade bei 3,2% eingependelt).</p>



<p>Daβ die Kosten in die Höhe geschossen sind, ist mit einiger Verzögerung auch in der Politik angekommen. Und so möchte das Bauministerium hier nun Abhilfe schaffen. Das sieht dann so aus, daβ die Bürokratie mal wieder abgebaut werden soll, und das Verdichtung leichter möglich sein soll – was sehr zu begrüßen ist. Der große Wurf zur Kosteneinsparung wird laut Bundesbauministerin Klara Geywitz das serielle Bauen sein, was sie bei jeder Gelegenheit betont &#8211; also das, was bei Fertighausherstellern schon seit mehr als 30 Jahren schon Standard ist. Aber vielleicht hat Frau Geywitz dabei auch die allseits „beliebten“ DDR-Plattenbauten im Sinn. Man weiß es nicht. <a href="https://www.merkur.de/wirtschaft/bund-will-einfacheres-bauen-ermoeglichen-zr-93202582.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Jedenfalls deuten die neusten Vorschläge aus dem Bauministerium genau in diese Richtung: weniger Steckdosen sollen pro Raum verpflichtend sein, Geschoßdecken dürfen dünner werden, geringerer Lärmschutz</a>. Alles Punkte, die kostenseitig kaum ins Gewicht fallen, den Wohnkomfort aber eben auf den Standard eines typischen DDR-Plattenbaus absenken.</p>



<p><a href="https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/bauen/knn-newspaper.pdf;jsessionid=0C9446430F8B57B665E3934BA63D6238.live882?__blob=publicationFile&amp;v=3" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Erst vor wenigen Tagen wurden Details zu den Plänen von Frau Geywitz bekannt. Diese sind BMWSB-Newspaper 09/2024 unter der Überschrift „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ aufgeführt. </a>Inhalt ist vor allem eine Flächenbegrenzung für Neubauten, aber eben auch eine deutliche Absenkung des Wohnkomforts. Gefördert wird mit einem Baudarlehen in Höhe von maximal 150.000,- Euro zu einem Bauzins von 2,00 %. Dies ist also im Vergleich zum Marktzins in Höhe von 3,2 % und einer Laufzeit von 30 Jahren eine Gesamtersparnis von 30.000 Euro, wenn sich der Marktzins nicht ändert. Dafür habe ich dann ein Minihäuschen, dass nicht einmal den heutigen Wohnkomfort entspricht, dafür aber aufgrund der Klimavorgaben bis zu 150.000,- Euro mehr als ein vergleichbares KfW-70-Haus kostet.</p>



<p>Bei all den Minireförmchen verkennt die Politik die Wichtigkeit der Bauwirtschaft für Deutschland. <a href="https://www.bauindustrie.de/fileadmin/bauindustrie.de/Zahlen_Fakten/Bauwirtschaft-im-Zahlenbild/230509_Bauwirtschaft-im-Zahlenbild-2023-WEB.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Der Anteil der Bauwirtschaft an der Bruttowertschöpfung Deutschlands – also erzeugte Waren abzüglich Materialeinsatz – lag 2022 bei 6%. Der Anteil am Bruttoinlandsprodukt lag sogar bei 12,3%. Von den in Deutschland Beschäftigten arbeiten 5,8% in der Bauwirtschaft.</a> <a href="https://www.merkur.de/wirtschaft/30-insolvenzen-in-einer-woche-pleitewelle-haelt-baubranche-weiter-im-griff-zr-92987675.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Doch diese Branche wird nun seit einiger Zeit von Insolvenzen und Firmenschließungen erschüttert.</a> <a href="https://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/familienunternehmer/familienunternehmen-beim-baukonzern-goldbeck-schrumpft-der-umsatz/100068023.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Selbst beim Marktführer für  serielles Bauen in Deutschland – der Goldbeck GmbH – schrumpfen seit diesem Jahr die Umsätze.</a>  </p>



<p>Doch nicht allein die Bauwirtschaft ist von dieser Entwicklung betroffen, diese zieht viel weitere Kreise. Von Möbelherstellern und -händlern über Elektro- und Sanitärgroßhändler – alle habe unter dieser Entwicklung zu leiden. Und so mehren sich auch dort die Insolvenzanzeigen (Opti-Wohnwelt, Möbel-Schröder, Breckle , Hülsta, um nur einige zu nennen).&nbsp;</p>



<p>Und so verschärft sich die Situation am Wohnungsmarkt immer weiter. <a href="https://www.boeckler.de/de/auf-einen-blick-17945-20782.htm" target="_blank" rel="noreferrer noopener">So fehlten in 2023 bereits 1,4 Mio. Wohnungen und davon 700.000 Sozialwohnungen, Tendenz durch die schwachen Bauzahlen und die ungebremste Einwanderung weiter steigend.</a></p>



<p>Der Wohnsektor ist dabei nur für rund 1/3 der Energiekosten im Gebäudebereich verantwortlich, 2/3 kommen aus dem Gewerbe- und Industriebereich, die von den aktuellen Regelungen (Stichwort Heizungsgesetzt) nicht betroffen sind. Der Wohnsektor allein soll für die Erreichung der Klimaziele herangezogen werden. Dies kann so nicht funktionieren, ersten schon rein mathematisch nicht, soll doch der gesamte Gebäudebereich klimaneutral werden, zweitens werden die finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen und privaten Bauherren völlig überstrapaziert. Vielmehr muss der gesamte Gebäudebereich auf ein Verhältnis von Kosten und Nutzen gebracht werden, der leistbar und auch messbar ist. <a href="https://www.focus.de/finanzen/news/konjunktur/klimaschutz-absurd-umsonst-gedaemmt-energiewende-wird-im-gebaeude-bereich-zum-milliarden-grab_id_12490652.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">So liegt laut einem Focusbericht die CO2-Reduktion durch die Wärmedämmverordnung zum Beispiel gerade einmal bei 2,6% des deutschen CO2-Ausstosses &#8211; bei rund 500 Mrd. Investitionssumme.</a> </p>



<p>Würden erst einmal alle Gebäude im Bestand zumindest auf KfW 70 gebracht, wäre dem Klima wesentlich mehr geholfen, als wenn nur neugebaute Ein- und Mehrfamilienhäuser den KfW40-Standard erfüllen müssen. Dabei kann die öffentliche Hand gerne mit gutem Beispiel vorangehen und Rathäuser, Finanzämter, Schulen und Kindergärten auf diesen Standard bringen. Durch diese Absenkung der Anforderungen an die Neubauten würden die Baukosten für Ein- und Mehrfamilienhäuser auf einen Schlag um 20% sinken und auch günstiger Wohnraum könnte wieder entstehen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/politischer-beirat/spieglein-spieglein-an-der-wand-wer-regiert-in-diesem-land-das-maerchen-von-den-400-000-wohnungen/">Spieglein, Spieglein an der Wand, wer regiert in diesem Land – das Märchen von den 400.000 Wohnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de">Bürgerlich-Freiheitlicher Aufbruch e.V.</a>.</p>
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		<title>„Legalize it“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Markus Rabe]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Oct 2024 06:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[politischer Beirat]]></category>
		<category><![CDATA[Canabis]]></category>
		<category><![CDATA[Drogen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hippieromantik oder eine Selbstverständlichkeit in einer freien Gesellschaft? Das Spannungsfeld von Drogenkonsum und gesellschaftlicher Ordnung ist vermutlich so alt wie die Menschheit selbst.&#160; Bei Ausgrabungen in Göbekli Tepe in der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/politischer-beirat/legalize-it/">„Legalize it“</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de">Bürgerlich-Freiheitlicher Aufbruch e.V.</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure class="wp-block-post-featured-image"><img loading="lazy" decoding="async" width="1280" height="720" src="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/10/20241028-canabis-marijuana-bumps-8054140_1280.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" style="object-fit:cover;" srcset="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/10/20241028-canabis-marijuana-bumps-8054140_1280.jpg 1280w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/10/20241028-canabis-marijuana-bumps-8054140_1280-300x169.jpg 300w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/10/20241028-canabis-marijuana-bumps-8054140_1280-1024x576.jpg 1024w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/10/20241028-canabis-marijuana-bumps-8054140_1280-768x432.jpg 768w" sizes="auto, (max-width: 1280px) 100vw, 1280px" /></figure>


<h2 class="wp-block-heading"><strong>Hippieromantik oder eine Selbstverständlichkeit in einer freien Gesellschaft?</strong></h2>



<p>Das Spannungsfeld von Drogenkonsum und gesellschaftlicher Ordnung ist vermutlich so alt wie die Menschheit selbst.&nbsp;</p>



<p>Bei Ausgrabungen in Göbekli Tepe in der heutigen Türkei fand man Bauten aus dem 10. Jahrtausend vor Christus. Sie gehören zu den ersten Zeugnissen der Seβhaftwerdung des Menschen. Und was hat man gefunden? Die Überreste einer Brauerei, in der Bier für vermutlich kultische Zwecke gebraut wurde.&nbsp;</p>



<p>Ohnehin sind Rausch und Transzendenz überall in der Welt eng miteinander verwoben. War es in Göbekli Tepe Bier, so waren es in Lateinamerika psilocybinhaltige Pilze und in Indien der Hanf, cannabis indica, genannt.&nbsp;</p>



<p>Stammesälteste und Schamanen versetzten sich durch Drogen in Bewuβtseinszustände, von denen sie annahmen, so in Kontakt mit Göttern oder ihren Ahnen treten zu können. Noch wichtiger waren jedoch rituelle Feste, zu denen die gesamte Stammesgemeinschaft sowie Gäste gemeinsam Drogen konsumierten und feierten.&nbsp;</p>



<p>Was man auch heute noch aus seiner Jugend kennt, nämlich dass ein Bier oder ein Joint es leichter machen kann, miteinander ins Gespräch und sich unter Umständen sogar näher zu kommen, gilt Anthropologen als notwendige Voraussetzung dafür, dass es dem Menschen gelang, sich über die ganze Welt auszubreiten. Bei rauschhaften Festen mischten sich Stammesgemeinschaften und tauschten ihre Gene aus.&nbsp;</p>



<p>“Ich traue niemandem, mit dem&nbsp; ich noch kein Bier getrunken habe.” Geflügelte Worte wie dieses finden sich in vielen Kulturen überall auf der Welt. Insbesondere im geschäftlichen Bereich halten sich solch archaische Traditionen bis heute. Was woke Zeitgenossen als “toxische Männlichkeit” abtun, entspringt in Wahrheit Jahrtausenden gelebter Erfahrung. Schließlich ist der Mensch ein Meister der Täuschung. Doch nach ein paar Bier wird es schwer, die falsche Fassade aufrecht zu erhalten. Der gemeinsame Drogenkonsum ist deshalb weltweit ein Zeichen von Vertrauen. Der Spießbürger mag über solche Sätze die Nase rümpfen, während er sich noch einen trockenen Riesling einschenkt. Tief in seinem Unterbewuβtsein weiß er dennoch, dass dies die Wahrheit ist.</p>



<p>Nichtdestotrotz ist die Prohibition ebenso alt wie der Rausch. Unterstützt der Rausch als Ausnahmefall noch Vertrauen, Handel und die notwendige Durchmischung des Genpools, so führt übermäßiger Drogenkonsum schnell zum Zerfall der Gesellschaft. Dies wussten auch die chinesischen Kaiser. In China war die Nutzung des Schlafmohns bereits seit alters her bekannt. Das aus dem Mohn gewonnene Opium war jedoch selten und teuer. Erst der Handel der britischen East India Company, die Opium aus Indien nach China brachte, führte zu einer schlagartigen Verbreitung der Droge in der chinesischen Bevölkerung mit verheerenden Folgen. China wollte seine Gesellschaft schützen und die massenhafte Einfuhr des Opiums verhindern. Die Briten wiederum dachten nicht daran, den hochlukrativen Handel aufzugeben. Es kam zu den Opiumkriegen zwischen China und Großbritannien im 19. Jahrhundert.&nbsp;</p>



<p>Der natürliche Drang des Menschen, zu Drogen zu greifen, um Probleme zu vergessen, zu meditieren oder einfach um Spaß zu haben, kollidierte also überall und immer mit dem Anspruch des jeweiligen Herrschers, die Ordnung aufrecht und die Gesellschaft intakt zu halten.</p>



<p>Dieses Spannungsverhältnis läβt sich auch sehr gut am Beispiel des Cannabis veranschaulichen. In Deutschland wurde der Freizeitkonsum von Cannabis erstmals mit dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln von 1929 (umgangssprachlich damals „Opiumgesetz“ genannt) verboten. Die Regelungen wurden in den folgenden Jahrzehnten immer strenger. Im Betäubungsmittelgesetz wurde 1971 auch die medizinische Verwendung von Cannabis in Deutschland untersagt.&nbsp;</p>



<p>Ausgehend von den USA kam es jedoch seit den 1980ern zu einer weltweiten Gegenbewegung. Gerade jüngst wurde auch in Deutschland zunächst der medizinische Gebrauch von Cannabis wieder legalisiert (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG) und dann auch der Freizeitkonsum (Konsumcannabisgesetz – KCanG). Eine von der Öffentlichkeit wenig beachtete für die medizinische Anwendung jedoch sehr bedeutende Änderung brachte hierbei die Streichung von Cannabis aus der Liste der Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz. Seit dem 01.04.2024 können deshalb Ärzte Medizinalcannabis wieder verschreiben, ohne daβ hierfür ein Betäubungsmittelrezept notwendig wäre. Der medizinische Einsatz von Cannabis insbesondere bei einer Reihe chronischer Beschwerden ist seitdem stark angestiegen.&nbsp;</p>



<p>Der Freizeitkonsum von Cannabis ist jedoch – ähnlich wie der Konsum von Alkohol oder auch Nikotin – mit gesundheitlichen Risiken behaftet. Diese umfassen beispielsweise die Beeinträchtigung der Gehirnleistung, erhöhtes Risiko für Atemwegserkrankungen, psychische Beeinträchtigungen sowie Suchtprobleme. Darüber hinaus kann erhöhter Cannabiskonsum bei Heranwachsenden bis zum Ausreifen des Gehirns, was grundsätzlich mit spätestens 25 Jahren abgeschlossen ist, negative Auswirkungen auf Lebenserfolg und Lebensqualität haben.&nbsp;</p>



<p>Dies hat neben den offensichtlichen Schäden für den einzelnen auch erhebliche negative Konsequenzen für die Gesellschaft.&nbsp;</p>



<p>Hierbei muβ jedoch zwischen den beiden wichtigsten Inhaltsstoffen der Cannabispflanze unterschieden werden. Dies ist zum einen das <strong>Cannabidiol</strong> (CBD), dem vor allem positive Eigenschaften wie entkrampfende, entzündungshemmende und angstlösende Effekte zugeschrieben werden. CBD hat keine berauschende Wirkung und wird sowohl in Form von Blüten oder als Öl schon länger in Deutschland legal verkauft. Die berauschende Substanz in Cannabis ist das schlaf- und appetitfördernde <strong>Tetrahydrocannabinol</strong> (THC). Der Verkauf von Produkten mit einem THC-Gehalt über 0,1 % war in Deutschland lange Zeit verboten. Diese Schwelle wurde nun auf 0,3 % heraufgesetzt.&nbsp;</p>



<p>Die Streichung von Cannabis aus der Liste der Betäubungsmittel und so die Ermöglichung des medizinischen Gebrauches ist weitgehend unumstritten und durchweg positiv zu sehen.&nbsp;</p>



<p>Komplexer ist die Bewertung des Konsumcannabisgesetzes. Vor allem weil sich in diesem Zusammenhang die ganz grundsätzliche Frage stellt, welche Zugriffsrechte dem Staat auf das Privatleben von freien Bürgern zugestanden werden sollen. Setzt man eine libertäre Brille auf, so ist die Antwort einfach. Nach libertärem Verständnis stehen dem Staat keinerlei Rechte zu, das Privatleben der Bürger zu reglementieren. Genauso einfach &#8211; wenn auch mit umgekehrtem Vorzeichen &#8211; verhält es sich für autoritär gesinnte Geister. Diese gestehen dem Staat nahezu unbeschränkten Zugriff auf das Privatleben der Bürger zu.</p>



<p>Aber was kennzeichnet eine bürgerlich-freiheitliche Drogenpolitik?&nbsp;</p>



<p>Nach meiner Einschätzung bietet zumindest die Entkriminalisierung des privaten Konsums Erwachsener ab dem 25. Lebensjahr in den eigenen vier Wänden sowie der Selbstanbau für den Eigenbedarf keinen Anlaβ zur Kritik.&nbsp;</p>



<p>Anders sehe ich angesichts der unbestrittenen erheblichen Risiken des Cannabis-Konsums auf die Hirnentwicklung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren jedoch die gesetzliche Freigabe auch des Freizeitkonsums für Heranwachsende ab dem 18. Lebensjahr.&nbsp;</p>



<p>Vor allem jedoch erscheint die Freigabe des Cannabis-Konsums in der Öffentlichkeit mehr als fraglich. In dem Zusammenhang sollte man auch nicht den “Legalize it”-Advokaten und ihren groben Vereinfachungen auf den Leim gehen. Zu gerne wird von diesen Alkohol mit Cannabis verglichen und behauptet, daβ Alkohol weitaus schädlicher sei. Dies stimmt jedoch nur teilweise. Die körperlichen Schäden durch Alkoholkonsum sind unbenommen. Dennoch darf darüber hinaus nicht vergessen werden, daβ die europäische Kultur durch den Alkohol geprägt ist und die Bevölkerung im Umgang mit der Droge geübt. Ein Bierzelt voller bierseliger Menschen ist deshalb zurecht Kulturgut. Mit Cannabis wäre dies wohl eher eine wahrlich müde Veranstaltung. Aber die schläfrig&nbsp; machende Wirkung des Cannabis ist nur ein Argument gegen den Konsum im öffentlichen Raum. Oft wird vergessen, daβ Cannabis im Gegensatz zu Alkohol ein Halluzinogen ist, welches zudem bei jedem Individuum unterschiedlich anschlägt. Dagegen ist die Wirkung des Alkohols &#8211; bis hin zu den berechenbaren Abbauraten &#8211; sehr gut zu verallgemeinern und vorherzusehen.<br>Cannabis ist im Gegensatz dazu ein recht komplexes Rauschmittel, welches schon wegen seiner halluzinogenen Wirkung nur in einer sicheren Umgebung konsumiert werden sollte. Andererseits drohen dem Kiffer Psychosen und der Öffentlichkeit die Verunsicherung durch gänzlich derangierte Gestalten auf offener Straße (die bietet der Alkoholkonsum auch in ausreichendem Maasse). Wir begrüssen die Konsumfreigabe von Cannabis, würden aber ein Verbot des öffentlichen Konsums begrüssen. Denn noch mehr wie bei einem guten Rotwein gilt beim Joint, dass dieser in Ruhe zu Hause genossen werden sollte.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/politischer-beirat/legalize-it/">„Legalize it“</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de">Bürgerlich-Freiheitlicher Aufbruch e.V.</a>.</p>
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		<title>Aus für „Rente mit 63“?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Steven Rosick]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Oct 2024 13:12:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[politischer Beirat]]></category>
		<category><![CDATA[Diäten]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Rente für besonders langjährige Versicherte]]></category>
		<category><![CDATA[Rente mit 63]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Momentan hört man immer öfter die Forderung, die „Rente mit 63%&#8220; abzuschaffen. Doch diese Forderung&#160; ist eine Scheinforderung und verschleiert den Blick auf das Wesentliche: Die großen Risiken, die durch [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/politischer-beirat/aus-fuer-rente-mit-63/">Aus für „Rente mit 63“?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de">Bürgerlich-Freiheitlicher Aufbruch e.V.</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Momentan hört man immer öfter die Forderung, die „Rente mit 63%&#8220; abzuschaffen. Doch diese Forderung&nbsp; ist eine Scheinforderung und verschleiert den Blick auf das Wesentliche: Die großen Risiken, die durch andere Faktoren verursacht werden.&nbsp;</p>



<p>Fakt ist: <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/rund-um-die-rente/rente-mit-63-2195784" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Es dürfen nur vor 1957 Geborene tatsächlich mit 63 Jahren in Rente gehen. Diese sind nunmehr rechnerisch schon über 67 Jahre alt und sollten somit schon in Rente sein. Für alle zwischen 1953 und 1963 Geborenen wurde und wird das abschlagsfreie Renteneintrittsalter schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags liegt das frühestmögliche Renteneintrittsalter bei 64 Jahren und 2 Monaten. Für alle nach 1963 Geborenen beträgt das früheste abschlagsfreie Renteneintrittsalter 65 Jahre. Diese Regelung trifft aber nur diejenigen, die 45 rentenbeitragspflichtige Jahre &#8211; dazu zählen auch beitragsfreie Zeiten &#8211;  abgeleistet haben.</a></p>



<p>Daraus folgt: Die Rente mit 63 ist schon abgeschafft!</p>



<p>Tatsächlich geht es bei der gestellten Forderung um die Abschaffung der Rente mit 63 nämlich nicht um die „Rente mit 63“, sondern vielmehr um die Abschaffung der „Rente für besonders langjährige Versicherte“. Es geht um Menschen, die mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Diese sollen nun länger arbeiten müssen bzw. Abschläge in Kauf nehmen müssen.&nbsp;</p>



<p>Eine Auskunft über die genaue Höhe des Sparpotentiales aus dieser Massnahme kann das Ministerium für Arbeit und Soziales bisher nicht beziffern. Darum habe ich im Anhang an dieser Stelle einmal nachgerechnet: Das Sparpotenzial bei der Abschaffung der Rente für besonders langjährige Versicherte ist eher marginal.</p>



<p>Wir beziffern die Einsparungen auf 23,7 Mrd. €. Diese kommen aber nicht auf einmal zustande, sondern verteilen sich über drei Jahre: im ersten Jahr 3,1 Mrd. €, im zweiten Jahr 8,9 Mrd. € und im dritten Jahr 11,7 Mrd. €. Das gesamte Sozialbudget inklusive Renten betrug 2022 1.178 Mrd. Euro. In Relation zu diesem Betrag ist die Einsparung also nur gering und betrifft nur diejenigen, die am längsten gearbeitet haben.&nbsp;</p>



<p>Wenn man sich also einen wirklichen Blick verschaffen will, muss man das gesamte Sozialbudget ins Auge fassen.</p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="https://lh7-rt.googleusercontent.com/docsz/AD_4nXelbUQgMV9eJroCYjBrrUP8sX4UQf8ox-wfNudg8zQ7DzFsRkad-KuKclWHXEajDl3p73OHsbk_k805FAoJNaEXIVw0rHxSZbyY4PayPlWLrcuiIHNhIH0xE_OPEy1n_fVFVtuR_2i-CL-5JUiOIx9TbM5FyQpYVvrsYIUpwQ?key=Iak7WDRFzItDTRHtPLjNBA" alt=""/></figure>



<p>Und hier kann man insbesondere einen Blick auf die Beamtenpensionen werfen.&nbsp;</p>



<p><strong>Die Pensionskasse als eigentlicher Kostentreiber&nbsp;</strong></p>



<p>Untenstehende Grafik weist die Ausgaben des deutschen Staates für die Pensionen der Beamten auf. Diese steigen, wie auch die Rentenzahlungen beständig. 2023 auf 85,3 Mrd. €<a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/160022/umfrage/ausgaben-des-staates-fuer-pensionen/" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><img loading="lazy" decoding="async" width="605" height="449" src="https://lh7-rt.googleusercontent.com/docsz/AD_4nXe2Xdgin7oHwnsSKFhcXLW51AzaalnNdgmCTJx2bTsma9O5P77wjwF6-W5BiSKloDoyWFGfngMGtfzoyWzZrCTiQDzyEgKA86L4tuehPyslkftWSjd7bbGJNe4K3TTkE3AIxS3MKpN6z1o3er30RX0UVY3nBNlYSJVMfhxG02YHMmdbdr3evTk?key=Iak7WDRFzItDTRHtPLjNBA"></a></p>



<p>So sind die Ausgaben allein in den Jahren seit 2018 um mehr rund 10 Mrd. € gestiegen. Und das, ohne dass Beamte in das System einzahlen. </p>



<p>Hauptursache ist der Anstieg der Beamtenzahlen in den letzten Jahren. <a href="https://www.iwkoeln.de/studien/tobias-hentze-bjoern-kauder-mehr-personal-noch-mehr-bedarf.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Detailliert aufgeführt durch Tobias Hentze in einer Studie des IW Köln</a>. Er bemerkt insbesondere: “Im Aufgabenbereich „politische Führung und zentrale Verwaltung“ ist auf allen Ebenen ein starker Stellenaufwuchs zu beobachten. Beim Bund stieg die Anzahl um 11.000 (32 Prozent), bei den Ländern um 28.000 (21 Prozent) und bei den Kommunen gar um 79.000 (27 Prozent).”</p>



<p>Gerade beispielhaft ist dabei die &#8211; letztlich gescheiterte &#8211; Forderung der Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den Grünen, 5.000 neue Stellen zur Abwicklung der geplanten Kindergrundsicherung zu schaffen.</p>



<p><strong><sup>Der Mindestlohn als Kostentreiber&nbsp;</sup></strong></p>



<p>Ein weiterer Faktor für den starken Anstieg der Beamtenbesoldung und damit auch für den Anstieg der Pensionen sind die <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Mindestloehne/_inhalt.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Erhöhungen des Mindestlohns von 9,50 € in 2021 auf 10,45 € im Juli 2022 bis hin zu 12,00 € im Oktober 2022</a>. Dies wirkt sich direkt auf die Beamten-Besoldungstabelle aus. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes müssen Beamte in der untersten Besoldungsstufe mindestens 15% über der Grundsicherungsleistung verdienen. Wird also der Mindestlohn erhöht, werden auch sämtliche Besoldungsstufen für Beamte nach oben hin angepasst. <a href="https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bundesbesoldung_4090f5ac0da48b50174afdb2a24cde5d%27%20and%20%40outline_id%3D%27bundesbesoldung%27%5D" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Je höher also die Besoldungsstufe ist, desto größer fällt die Erhöhung aus</a>. </p>



<p>Das Gleiche gilt in höheren Maßen auch für unsere Politiker. <a href="https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/mdb_diaeten-214848" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die Erhöhung der Diäten richtet sich in der Hauptsache nach der Besoldungsstufe  einfacher Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes</a>. Werden diese also erhöht &#8211; was nach einer Erhöhung des Mindestlohnes ja Pflicht ist, erhöhen sich dementsprechend auch die Diäten. Somit haben Politiker mindestens ein berechtigtes Interesse an einer Erhöhung des Mindestlohns.</p>



<p>Auch sind die Berechnungsgrundlagen für Rentner und Beamte grundverschieden. Während sich das Rentenniveau in Höhe von 48% auf das Lebensdurchschnittseinkommen eines Arbeitnehmers bezieht, <a href="https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/versorgung/versorgung-artikel.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">liegen die Beamtenpensionen im Schnitt bei 66,9% des letzten &#8211; in der Regel also des höchsten &#8211; Gehalts</a>. Ein Beamter kann nach 45 Dienstjahren in Vollzeit abschlagsfrei in Pension gehen. </p>



<p><strong>Um effektiv in der Altersversorgung einzusparen, muss man nicht nach der Streichung der beitragsfreien Rente besonders langjähriger Versicherter rufen. Ein erster Schritt wäre schon getan, die im Staatsdienst Beschäftigten wieder auf ein gesundes Verhältnis zu den Gesamtarbeitnehmern zu bringen. Die Erhöhung der Anzahl politischer Beamte ist unbedingt zu beenden. </strong>Weiterhin ist über eine Reform der Pensionskassen nachzudenken, um den großen Betrag der beitragsfreien Leistungen zu reduzieren.</p>



<p>Anlage 1</p>



<p>Die Berechnung, die wir hierzu durchgeführt haben, ist wie folgt:&nbsp;</p>



<p><a href="https://statistik-rente.de/SASWebReportStudio/openRVUrl.do?rsRID=SBIP%3A%2F%2FMETASERVER%2F20_SY0520%2F10_BI_Extern%2F10_Global%2F20_Rentengeschehen%2F20_Berichte%2FSK90_RTZN_AR_2010_RP_E.srx%28Report%29" target="_blank" rel="noreferrer noopener">2023 sind von 952.658 Rentenneuzugängen 279.134 wegen besonders langjähriger Versicherung in Rente gegangen</a>. Die Zahlen dürften sich wegen der oben genannten Altersanpassung aber eher rückläufig bewegen, auch wenn nun die geburtenstarken Jahrgänge langsam nachrücken. <a href="https://www.tagesschau.de/inland/rente-linke-kritik-100.html#:~:text=Die%20durchschnittliche%20Altersrente%20nach%20mindestens,Bundesregierung%20bei%201543%20Euro%20monatlich." target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die Durchschnittsrente für besonders langjährige Versicherte beträgt 1.543,- €</a>. Da eine Streichung der Rente für besonders langjährig Versicherte das Renteneintrittsalter nur nach hinten verschiebt, würde eine sofortige Streichung beim derzeitigen Renteneintritt von 64 Jahren und 2 Monaten ein Sparpotenzial gegenüber dem Renteneintritt mit 67 in Höhe von 34 Monaten bedeuten. Der Einfachheit halber sei  das betragsmäßige Sparpotential in folgender Tabelle berechnet.</p>



<p>Als gegeben wird angenommen:</p>



<p>2023 besonders langjährige Versicherte in Rente gegangen jährlich 279.000</p>



<p>2023 besonders langjährige Versicherte in Rente gegangen monatlich 23.250</p>



<p>Durchschnittsrente besonders langjährig Versicherte 1543,00 €</p>



<p>Anzahl Monate mit Einsparpotential 34</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><thead><tr><th>Monate</th><th>neue Rentner / Monat</th><th>Rentner Gesamt</th><th>Durchschnitts-rente</th><th>Durchschnitts-rente + SV-Anteil (11%)</th><th>monatliches Einsparpotential</th></tr><tr><th>1</th><th>23.250</th><th>23.250</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>39.827.250,00</th></tr><tr><th>2</th><th>23.250</th><th>46.500</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>79.654.500,00</th></tr><tr><th>3</th><th>23.250</th><th>69.750</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>119.481.750,00</th></tr><tr><th>4</th><th>23.250</th><th>93.000</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>159.309.000,00</th></tr><tr><th>5</th><th>23.250</th><th>116.250</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>199.136.250,00</th></tr><tr><th>6</th><th>23.250</th><th>139.500</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>238.963.500,00</th></tr><tr><th>7</th><th>23.250</th><th>162.750</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>278.790.750,00</th></tr><tr><th>8</th><th>23.250</th><th>186.000</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>318.618.000,00</th></tr><tr><th>9</th><th>23.250</th><th>209.250</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>358.445.250,00</th></tr><tr><th>10</th><th>23.250</th><th>232.500</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>398.272.500,00</th></tr><tr><th>11</th><th>23.250</th><th>255.750</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>438.099.750,00</th></tr><tr><th>12</th><th>23.250</th><th>279.000</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>477.927.000,00</th></tr><tr><th>13</th><th>23.250</th><th>302.250</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>517.754.250,00</th></tr><tr><th>14</th><th>23.250</th><th>325.500</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>557.581.500,00</th></tr><tr><th>15</th><th>23.250</th><th>348.750</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>597.408.750,00</th></tr><tr><th>16</th><th>23.250</th><th>372.000</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>637.236.000,00</th></tr><tr><th>17</th><th>23.250</th><th>395.250</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>677.063.250,00</th></tr><tr><th>18</th><th>23.250</th><th>418.500</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>716.890.500,00</th></tr><tr><th>19</th><th>23.250</th><th>441.750</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>756.717.750,00</th></tr><tr><th>20</th><th>23.250</th><th>465.000</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>796.545.000,00</th></tr><tr><th>21</th><th>23.250</th><th>488.250</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>836.372.250,00</th></tr><tr><th>22</th><th>23.250</th><th>511.500</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>876.199.500,00</th></tr><tr><th>23</th><th>23.250</th><th>534.750</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>916.026.750,00</th></tr><tr><th>24</th><th>23.250</th><th>558.000</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>955.854.000,00</th></tr><tr><th>25</th><th>23.250</th><th>581.250</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>995.681.250,00</th></tr><tr><th>26</th><th>23.250</th><th>604.500</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>1.035.508.500,00</th></tr><tr><th>27</th><th>23.250</th><th>627.750</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>1.075.335.750,00</th></tr><tr><th>28</th><th>23.250</th><th>651.000</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>1.115.163.000,00</th></tr><tr><th>29</th><th>23.250</th><th>674.250</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>1.154.990.250,00</th></tr><tr><th>30</th><th>23.250</th><th>697.500</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>1.194.817.500,00</th></tr><tr><th>31</th><th>23.250</th><th>720.750</th><th>1.543,00</th><th>1.713,00</th><th>1.234.644.750,00</th></tr></thead><tbody><tr><td>32</td><td>23.250</td><td>744.000</td><td>1.543,00</td><td>1.713,00</td><td>1.274.472.000,00</td></tr><tr><td>33</td><td>23.250</td><td>767.250</td><td>1.543,00</td><td>1.713,00</td><td>1.314.299.250,00</td></tr><tr><td>34</td><td>23.250</td><td>790.500</td><td>1.543,00</td><td>1.713,00</td><td>1.354.126.500,00</td></tr><tr><td colspan="2">Gesamteinsparpotential:</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>23.697.213.750,0</td></tr></tbody></table></figure>
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		<title>Das neue Bundesdisziplinarrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Wolfgang Urban]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jun 2024 11:48:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[politischer Beirat]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesdisziplinarrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wofgang Urban]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erwartungen, Befürchtungen, Gefahren – Missbrauch? Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Verfassungsschutzchef und heutiger Regierungskritiker &#8211; Anlass für das neue Bundesdisziplinarrecht? Das Bundesdisziplinarrecht (in Form des Bundesdisziplinargesetzes, kurz BDG) ist kein Rechtsgebiet, das [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h4 class="wp-block-heading">Erwartungen, Befürchtungen, Gefahren – Missbrauch?</h4>


<figure class="wp-block-post-featured-image"><img loading="lazy" decoding="async" width="2560" height="2395" src="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/06/20240619-hans-georg-maassen-scaled.jpg" class="attachment-post-thumbnail size-post-thumbnail wp-post-image" alt="" style="object-fit:cover;" srcset="https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/06/20240619-hans-georg-maassen-scaled.jpg 2560w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/06/20240619-hans-georg-maassen-300x281.jpg 300w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/06/20240619-hans-georg-maassen-1024x958.jpg 1024w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/06/20240619-hans-georg-maassen-768x719.jpg 768w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/06/20240619-hans-georg-maassen-1536x1437.jpg 1536w, https://xn--brgerlich-freiheitlicher-aufbruch-rpd.de/wp-content/uploads/2024/06/20240619-hans-georg-maassen-2048x1916.jpg 2048w" sizes="auto, (max-width: 2560px) 100vw, 2560px" /></figure>


<p class="has-small-font-size">Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Verfassungsschutzchef und heutiger Regierungskritiker &#8211; Anlass für das neue Bundesdisziplinarrecht?</p>



<p> </p>



<p>Das Bundesdisziplinarrecht (in Form des Bundesdisziplinargesetzes, kurz <strong>BDG</strong>) ist kein Rechtsgebiet, das sehr in der Öffentlichkeit steht. An den Änderungen des BDG, die im November 2023 vom Parlament verabschiedet wurden, zeigt sich aber eine Tendenz, dem Staat größere Machtbefugnisse einzuräumen, ihn also de facto autoritärer zu machen. Dieser Weg in den autoritären Staat, den die Ampel geht, wird auch in anderen Gesetzesvorhaben beschritten, wie z.B. dem Demokratieförderungsgesetz oder dem Gesetz gegen Hass und Hetze. Und weil wir eine Tendenz erkennen, ist es sinnvoll, sich auch mit einem auf den ersten Blick kleinteiligen Rechtsgebiet zu befassen. Die Methode, die wir hier erkennen, ist die Nutzung von schwammigen Definitionen, verbunden mit dem Hang zur Beweislastumkehr.</p>



<p><strong>Einleitung</strong></p>



<p>Im Mittelalter hätte folgender Dialog stattfinden können:</p>



<p>Ankläger: „Du bist eine Hexe!“</p>



<p>Angeklagter: „NEIN!“</p>



<p>Ankläger: „Beweise es!“</p>



<p>Nun sind wir zwar nicht mehr im Mittelalter, aber dieser Dialog ist in abgewandelter Form nicht ganz unwahrscheinlich. Zumindest wenn es Amtsstuben betrifft.</p>



<p>Schuld daran ist die Änderung des <strong>BDG</strong>, das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Die Änderungen wurden am 22. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt<a href="#_ftn1" id="_ftnref1"><sup>[1]</sup></a> veröffentlicht.</p>



<p>Das Bundesinnenministerium (geführt von Juristin Nancy Faeser) hat ein wirkungsvolles, aber gefährliches Werkzeug geschaffen, um Verfassungsfeinde oder vermeintliche Verfassungsfeinde schneller aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu können. Wer aber definiert, was Verfassungsfeinde sind und wie sie sich äußern müssen, um als solche erkannt zu werden? Dazu später mehr.</p>



<p>Vom Bundesdisziplinarrecht und damit auch von den Änderungen betroffen sind alle aktiven Bundesbeamten (ca. 195.000) sowie alle Ruhestandsbeamten (ca. 589.000, inklusive Post- und Bahn). Auf Soldaten und Angestellte im öffentlichen Dienst ist das Recht nicht anzuwenden, ebenso nicht auf Beamte in Ländern und Kommunen.</p>



<p><strong>Anforderungen an Beamte</strong></p>



<p>Zu den unbestrittenen Vorteilen einer nahezu unkündbaren Stellung im Beamtentum und einem auch im Alter gesicherten Einkommen gehen auch „Nachteile“ einher:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Mäßigungsgebot, im Dienst genauso wie selbstverständlich auch außer Dienst,</li>



<li>Treue zum Dienstherrn und</li>



<li>Verfassungstreue, auch Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) bezeichnet.</li>
</ul>



<p>Bundesbeamte haben sich gemäß § 60 I Satz 3 BBG zur FDGO zu bekennen – eine Selbstverständlichkeit für alle Staatsdiener. Die schuldhafte Verletzung einer der zahlreichen Verpflichtungen aus dem Beamtenverhältnis stellt ein Dienstvergehen dar, das disziplinarrechtlich geahndet werden kann. Auch für Verfehlungen außerhalb des Amtes, also in der Freizeit, können Beamte disziplinarrechtlich belangt werden.</p>



<p><strong>Disziplinarrechtliche Sanktionen</strong></p>



<p>Obwohl es keine Änderungen an den potentiellen Sanktionen gibt (- Gehaltskürzungen, Degradierungen – wie auch die Entfernung aus dem Dienst bei schwerwiegenden Dienstvergehen oder Verurteilung aufgrund begangener Straftaten gab es früher schon), ist ein scheinbar kleines Detail doch von großer Bedeutung.</p>



<p>Neu ist nämlich, dass die Entfernung aus dem Dienst nicht mehr nach einem langwierigen Gerichtsverfahren, in dem der Dienstherr die Beweislast zu tragen hatte, erfolgt. Vielmehr genügt nun eine behördeninterne Verfügung (ein so genannter Verwaltungsakt in Form einer Disziplinarverfügung). Die entlassenen Beamten müssen im schlimmsten Fall den Rechtsweg bestreiten, sich „rein klagen“ und bei dieser Gelegenheit den Nachweis erbringen, verfassungstreu zu sein. Dies kann ohne Zögern als <strong>Beweislastumkehr</strong> bezeichnet werden.</p>



<p><strong>Verfassungsfeinde, Delegitimation des Staates</strong></p>



<p>Was genau sind jetzt eigentlich Verfassungsfeinde, insbesondere solche im Staatsdienst? Betrachtet man die Äußerung der Ministerin oder des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Thomas Haldenwang, wird klar, wo die Reise hingeht:&nbsp; Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze können, so Haldenwang, bereits staatswohlgefährdend sein.<a href="#_ftn2" id="_ftnref2"><sup>[2]</sup></a></p>



<p>Immer wieder ist zu lesen, dass Beamte nicht in der teilweise als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD Mitglied sein können (oder sollen oder dürfen). Nun, –diese Partei ist nicht verboten. Hier wird politischer Druck ausgeübt und umgesetzt &#8211; das meint Haldenwang also mit: “unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu verfolgen”?</p>



<p>Was passiert mit Beamten, die ihren dienstlichen Auftrag erfüllen, aber Meinungen entgegen der Regierungslinie vertreten und diese gar an die Öffentlichkeit bringen? Der aus der Corona-Zeit bekannte Stephan Kohn<a href="#_ftn3" id="_ftnref3"><sup>[3]</sup></a> wurde nicht nur mundtot gemacht, sondern muss um seine Pension fürchten. Er hatte zu Seehofers Zeiten gewagt, auf mögliche Kollateralschäden bei Corona-Maßnahmen hinzuweisen und dies außerhalb des Bundesinnenministeriums auch kommuniziert.</p>



<p>Auch bekannt, aber mit weniger dramatischen Folgen ist die „Causa Schönbohm“. Jörg Schönbohm, ehemals Präsident des „Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik“, vielen als BSI bekannt, wurde nach einer Sendung im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk von Faeser zunächst freigestellt. Die erlogenen Vorwürfe konnten glücklicherweise nicht bestätigt werden, so dass Schönbohm „nur“ versetzt wurde.</p>



<p>Der Verfassungsschutz hatte in der Corona-Zeit sogar eine neue Kategorie eingeführt: Delegitimation des Staates<a href="#_ftn4" id="_ftnref4"><sup>[4]</sup></a>. Zu finden sind in dieser Kategorie mutmaßlich Leute, die mit der Corona-Politik der Regierung nicht einverstanden waren und dies öffentlich und mit Nachdruck geäußert hatten. Schnell wird daraus Verfassungsfeindlichkeit, insbesondere wenn die durchaus drastischen, totalitär anmutenden Maßnahmen als „Corona-Diktatur“ oder „Gesundheitsdiktatur“ bezeichnet werden</p>



<p>Wie sagte Haldenwang?</p>



<p>„Es ist der gesetzliche Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz genau dort hinzusehen, wo (…) aus Skepsis gegenüber dem Verfassungsstaat seine Bekämpfung wird.“</p>



<p>Wie oben bemerkt, ist alles eine Frage der Definition &#8211; mit einer Neudefinition wird der Druck erhöht, &#8222;abweichende&#8220; Meinungen eben nicht mehr zu äußern. Reicht am Ende schon die Forderung: „Die Ampel muss weg”, um als Verfassungsfeind zu gelten?</p>



<p><strong>Erwartungen, aber auch Befürchtungen</strong></p>



<p>Die Forderung, Radikale, Rassisten, Reichsbürger und Extremisten sowie verurteilte Straftäter aus dem Staatsdienst zu entfernen, findet auch die Zustimmung des Vereins. Von allen Beamten ist Verfassungstreue, die Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu erwarten.</p>



<p>Es ist aber anzunehmen, dass viele Beamte sich allein wegen der drohenden Gefahr einer Entlassung mit <strong>Kritik</strong> an der Regierung zurückhalten und untertänig ihre Aufgaben erledigen. Ebenso ist zu befürchten, dass Beamte von ihrem Recht, eigentlich sogar ihrer Pflicht (!) auf Remonstration keinen Gebrauch machen werden. D.h., möglicherweise rechtswidrige Anordnungen der Vorgesetzten, vielleicht sogar Ministern, werden ausgeführt, nur um nicht in den Verdacht zu kommen, Verfassungsfeind zu sein.</p>



<p>Außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht Hoffnung, dass die Justiz dem Versuch, die Meinungsfreiheit einzuschränken, einen Riegel vorschiebt: Schmähplakate gegenüber den Grünen<a href="#_ftn5" id="_ftnref5"><sup>[5]</sup></a> sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, ebenso stehen kritische Meinungsäußerungen des Journalisten Reichelt im Einklang mit der Verfassung.</p>



<p>Ungeachtet der zulässigen Meinungsäußerungen außerhalb des Beamtenapparates haben sich Staatsdiener dennoch zu mäßigen. Es bleibt spannend, wie sich die Rechtsprechung bei den Verwaltungsgerichten entwickeln wird.</p>



<p><strong>Fazit</strong></p>



<p>Verfassungsfeinde haben im Staatsdienst absolut nichts verloren. Sie gehören zu Recht aus dem Beamtenverhältnis entfernt.</p>



<p>Um Missbrauch auszuschließen, fordern wir vom Innenministerium genaue Erläuterungen, inwiefern sich Beamtinnen und Beamte äußern dürfen. „Mäßigungsgebot“ und „Treuepflicht“ sind zwei unbestimmte Rechtsbegriffe, die zu viel Auslegungsspielraum zulassen.</p>



<p>Berechtigte Kritik an der Regierung muss genauso erlaubt sein wie die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei.</p>



<p>Mit Sorge sehen wir den immer unentspannteren Umgang mit Kritik an den Herrschenden. Ist das der Weg, den unsere liberale Demokratie einschlagen will?&nbsp;</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p><a href="#_ftnref1" id="_ftn1"><sup>[1]</sup></a> BGBl Teil I Nr. 389</p>



<p><a id="_ftn2" href="#_ftnref2"><sup>[2]</sup></a> <a href="https://www.nordkurier.de/politik/regierungs-attacken-auf-die-meinungsfreiheit-2288755" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.nordkurier.de/politik/regierungs-attacken-auf-die-meinungsfreiheit-2288755</a> [u.a.]</p>



<p><a id="_ftn3" href="#_ftnref3"><sup>[3]</sup></a> <a href="https://www.nzz.ch/international/corona-fehlalarm-seehofer-suspendiert-beamten-wegen-analyse-ld.1556583" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.nzz.ch/international/corona-fehlalarm-seehofer-suspendiert-beamten-wegen-analyse-ld.1556583</a></p>



<p><a id="_ftn4" href="#_ftnref4"><sup>[4]</sup></a> <a href="https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates_node.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates_node.html</a></p>



<p><a id="_ftn5" href="#_ftnref5"><sup>[5]</sup></a> <a href="https://www.br.de/nachrichten/bayern/schmaehplakate-gegen-gruenen-politiker-unternehmer-freigesprochen,U7f4y0o" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.br.de/nachrichten/bayern/schmaehplakate-gegen-gruenen-politiker-unternehmer-freigesprochen,U7f4y0o</a></p>
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