Gesundheitsreform: einmalige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze KV + PV

Frau Warken verteidigt die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen als einmaligen Vorgang. Tatsächlich wurde diese jedoch schon in den letzten 4 Jahren massiv erhöht, wie eine Auswertung der letzten 15 Jahre zeigt und setzt nur den Weg der Ampelregierung zur massiven Mehrbelastung von Leistungsträgern und der Wirtschaft fort:

JahrMonatlichJährlichVeränderung (Jahr)
20113.712,50€44.550,00€+ 450 €
20123.825,00€45.900,00€+ 1.350 €
20133.937,50€47.250,00€+ 1.350 €
20144.050,00€48.600,00€+ 1.350 €
20154.125,00€49.500,00€+ 900 €
20164.237,50€50.850,00€+ 1.350 €
20174.350,00€52.200,00€+ 1.350 €
20184.425,00€53.100,00€+ 900 €
20194.537,50€54.450,00€+ 1.350 €
20204.687,50€56.250,00€+ 1.800 €
20214.837,50€58.050,00€+ 1.800 €
20224.837,50€58.050,00€Corona-Nullrunde
20234.987,50€59.850,00€+ 1.800 €
20245.175,00€62.100,00€+ 2.250 €
20255.512,50€66.150,00€+ 4.050 €
20265.812,50€69.750,00€+ 3.600 €
20276.112,5073.350,00+ 3.600

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.