
Neben den positiven Effekt für Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor hat eine Erhöhung des Mindestlohns viele weitere Effekte, die ich im Folgenden beschreiben möchte.
Erhöht sich der Lohn im untersten Segment, müssen wegen der Entgeltgerechtigkeit oft auch die Löhne / Gehälter der darüber liegenden Entgeltstufen angepasst werden. Dies schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Firmen massiv. So haben die Unternehmen nun angekündigt, nach der nächsten massiven Mindestlohnerhöhung in 2026 sowohl Stellen als auch Investitionen zu streichen.
Den gravierendsten Effekt hat der steigende Mindestlohn aber auf die Durchschnittslohnentwicklung. Erhöht sich der Mindestlohn, schneide ich also das untere Ender der Lohnskala ab, erhöht sich der Durchschnittslohn überproportional.

Da der Durchschnittslohn neben der Inflation auch ein Teil der Festlegung der Höhe der Grundsicherung ist, wird diese entsprechend mit leichter Verzögerung auch in der Grundsicherung abgebildet.
Wenn sich jedoch die Grundsicherung erhöht, müssen sich durch das Lohnabstandsgebot auch die Beamtentarife erhöhen, und zwar auch hier proportional in allen Stufen.
Unsere Abgeordneten erhalten eine sogenannte Abgeordnetenentschädigung. Grundlage für die Höhe bzw. der Erhöhung dieser auch als Diäten bezeichneten Entschädigung ist der Durchschnittslohn. Als zusätzliche Mindestbezugsgröße dient das Entgelt eines einfachen Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes.
Damit zeigt sich eine folgende Kette:
Erhöhung Mindestlohn –> Erhöhung Grundsicherung –> Erhöhung Beamtenbesoldung –> Erhöhung Abgeordnetenentschädigung
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Ein Teil der Durchschnittslohnerhöhung geht auf die Mindestlohnerhöhung, ein größerer Teil aus Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst zurück. So stiegen die Beamtengehälter in 2024 zwischen 5,5 bis zu 23,9%.
Ein für den Staat positiver Effekt ist natürlich die durch die Erhöhung des Mindestlohnes ebenfalls steigenden Einnahmen in der Steuer und den Sozialsystemen.
Ein letzter, bisher in der öffentlichen Diskussion überhaupt noch nicht diskutierter Effekt ist, dass die Erhöhung des Durchschnittseinkommens mit einer Rentenkürzung gleichzusetzen ist (zumindest für diejenigen, die keine 5,6% Lohnerhöhung hatten): Basis für die Berechnung eines Rentenpunktes ist nämlich immer der Jahresdurchschnittsverdienst. Hat also Dein Gehalt nicht mit der Erhöhung des Durchschnittsverdienstes mitgehalten, ergeben sich daraus weniger Rentenpunkte und somit eine niedrigere Rente. Zwar steigt auch der Wert eines Rentenpunktes, aber nicht in dem Maße, wie die Durchschnittslöhne.(Beispiel 2025: Durchschnittslohnzuwachs 5,6% – Wertzuwachs Rentenpunkt 3,7%). Wer sich für die Berechnung mit den entsprechenden Klauseln und Niveaus interessiert, wird hier fündig.



