Irrsinn der Woche 22 – Geschlecht der leibliche Mutter ist Ansichtssache

Die Geburt eines Kindes im Ausland muss mit dem „Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister“ gemeldet werden. Dieser Antrag wurde nun überarbeitet. Das Geschlecht der leiblichen Mutter ist nun Ansichtssache.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.