
Die Geburt eines Kindes im Ausland muss mit dem „Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister“ gemeldet werden. Dieser Antrag wurde nun überarbeitet. Das Geschlecht der leiblichen Mutter ist nun Ansichtssache.
Die Geburt eines Kindes im Ausland muss mit dem „Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister“ gemeldet werden. Dieser Antrag wurde nun überarbeitet. Das Geschlecht der leiblichen Mutter ist nun Ansichtssache.