Das DFB-Sportgericht urteilt, normalerweise, über sportliche Angelegenheiten, rote Karten, Doping, Schiedsrichterbeleidigungen – eine interne Gerichtsbarkeit eines Sportverbandes. Die DFB-Sportsgerichtsbarkeit erstreckt sich aber auch auf Verhalten von Fans der jeweiligen Vereine. Was durchaus Sinn ergibt.
Welche Giftblüten dies aber treibt, ist die Tage zu besichtigen.
Am 29.1.2024 hat das DFB-Sportgericht über ein Banner geurteilt, was die Fans von Bayer 04 Leverkusen im November beim Spiel gegen Werder Bremen gezeigt hatten:
Für dieses Banner ist jetzt der Verein zu einer Zahlung von 18000 Euro verurteilt worden, da es diskriminierend sei.
Nun, man kann sich streiten, ob die eigene Mannschaft durch ein solches Banner unterstützt wird, streiten kann man sich aber nicht über die simple Wahrheit, die dieses Banner ausspricht. Es gibt nur zwei Geschlechter.
Es ist ein Phänomen, dass in Deutschland, mitten in Europa, im Jahre 2024, über solch biologischen Erkenntnisse gestritten wird, und es ist erschreckend, dass eine naturwissenschaftliche Erkenntnis strafbewehrt wird. Wir erinnern uns: das letzte Mal, dass so etwas vorkam, war im Jahr 1612, als Anhänger des Vereins VfR Renascio Florenz (mittlerweile aufgelöst) im Spiel gegen SpVgg Vaticano Roma (mittlerweile aufgelöst) ein Banner aufhängten mit dem Spruch: «So wie der Ball in Euer Tore geht, sich die Erde um die Sonne dreht.» (Sie erinnern sich, der Streit mit Galileo Galilei um die Frage, ob sich die Sonne um die Erde oder die Erde sich um die Sonne dreht, der Ausgang ist bekannt). Die Anhänger des Renascio wurden damals der Inquisition zugeführt, Folter und Tod wurden ihnen angedroht, dass sie dieser «gotteslästerlichen und wahrheitswidrigen» Anschauung abschwören. Nun, man kann es als Fortschritt verbuchen, dass die Anhänger von Bayer Leverkusen nicht der Heiligen Inquisition zugeführt wurden, und der Verein nur Geld bezahlen muss. Dies ist aber nur ein schwacher Trost. 600 Jahre später, sind wir wieder soweit, dass Wahrheiten strafbewehrt sind. Was würden Aufklärer, Kämpfer für die Befreiung aus dumpfem Aberglauben sagen, wenn sie, 600 Jahre später, 2024, auf diese Welt kämen, und dieses Urteil zur Kenntnis nehmen müssten?
Das schlimmste aber ist, dass der Verein Bayer 04 sich nicht entblödet, das Urteil zu akzeptieren und also damit zu akzeptieren, letztlich, dass die Sonne sich um die Erde dreht, wenn die Autoritäten das so festlegen. Vollkommen irre und ein Abgesang – nein, eine Verneinung unserer europäischen Zivilisation.
Hier die Quelle:
https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/296591-240129_Bayer_04_Leverkusen.pdf
Das Urteil bezieht sich auf
§ 1 Nr. 4. i. V. m. § 9 Nrn. 2. Abs. 1, 3 der DFB-Ordnung,werden im Urteil genannt, die hier dokumentiert sind:
§ 1 Nr. 4 Sportliche Vergehen, d . h . alle Formen unsportlichen Verhaltens aller in Nr . 1 . genannten Angehörigen des DFB, sowie unethische Verhaltens weisen werden mit den in § 44 der Satzung des DFB aufgeführten Strafen geahndet
§ 9 Diskriminierung und ähnliche Tatbestände 1 . Eines unsportlichen Verhaltens gemäß § 1 Nr . 4 . macht sich insbesondere schuldig, wer sich politisch, extremistisch, obszön anstößig oder provokativ beleidigend verhält . 2 . Wer die Menschenwürde einer Person oder einer Gruppe von Personen durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerun33 Rechts- und Verfahrensordnung gen oder Handlungen in Bezug auf Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion, Behinderung, Alter, geschlechtliche oder sexuelle Identität verletzt oder sich auf andere Weise rassistisch und/oder menschenverachtend verhält, wird für mindestens fünf Wochen gesperrt . Zusätzlich werden ein Verbot, sich im gesamten Stadionbereich aufzuhalten und eine Geldstrafe von € 12 .000,00 bis zu € 100 .000,00 verhängt .
Aus einem fiktiven Arztgespräch:
„Herr Doktor, wenn es offiziell 72 Geschlechter gibt, wieso gibt es dann nur die Gynäkologen und die Urologen?“
„Die restlichen 70 werden in der Psychiatrie behandelt.“