Zur Nachahmung empfohlen – Offener Brief unserer Vereinsvorsitzenden an Kardinal Müller

Eure Eminenz,

in Deutschland, wie Sie sicher auch informiert worden sind, geschehen ungeheuerliche Dinge, die vielen von uns Christen zu größter Sorge Anlass geben. Und darum bitten wir Sie um Hilfe.

Bei der anstehenden Wahl zu unseren höchsten staatlichen Ämtern, dem Bundesverfassungsgericht sind zwei Kandidatinnen, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold vorgesehen, die als Aktivistinnen im links-grünen Spektrum zu verorten sind.

Frau Frauke Brosius-Gersdorf hat in einer 2024 veröffentlichten juristischen Festschrift („Rechtskonflikte“) unter anderem geschrieben:

„Die Annahme, dass Menschenwürde überall dort gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“

Sie spricht sich dafür aus, dass die Menschenwürde erst ab Geburt gelten solle, nicht aber für Embryonen oder Föten – und argumentiert weiter:

„Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 Abs. 1 GG nicht.“

Damit stellt sie nicht nur einen der zentralen Grundsätze des Grundgesetzes infrage – sie widerspricht explizit

  • der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das 1993 urteilte (BVerfGE 88, 203): „Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu.
  • unserer christlichen Einstellung zum ungeborenen Leben und zur Menschenwürde.

Für eine Juristin, die selbst das höchste deutsche Gericht mitprägen möchte, ist diese Haltung nicht nur problematisch – sie ist gefährlich.

Wer Art. 1 GG relativiert, legt Hand an das Fundament unseres Staates und Hand an unseren christlichen Glauben.

Die Würde des Menschen – unabhängig von Alter, Herkunft, Religion oder Entwicklungsstand –

ist bewusst als unantastbar formuliert.

Und das aus gutem Grund: als Lehre aus zwei deutschen Diktaturen.

Frau Brosius-Gersdorf vertritt in weiteren Fragen Positionen, die weit über juristische Fachdebatten hinausgehen – z.B. zur rechtlichen Zulässigkeit von Kopftüchern im Schuldienst. Auch der Begriff „beseitigen“, den sie im Zusammenhang mit politisch Andersdenkenden verwendet hat, ist mehr als beängstigend.

Gerade bei einer Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht ist es entscheidend, ob sie den Geist unseres Grundgesetzes in seiner Tiefe verstanden hat – oder ihn politisch umdeutet.

All das zeigt für uns keine ausgewogene, verfassungsgerichtswürdige Haltung – sondern eine eindeutig politische Agenda, die tief in unser christliches Verständnis eingreift.

Und genau darin liegt das Problem:

Das Bundesverfassungsgericht lebt vom Vertrauen in seine Überparteilichkeit und Neutralität. Wer es parteipolitisch instrumentalisieren will, gefährdet dieses Vertrauen.

Wir, katholische Christen leben im Vertrauen auf unsere Kirche.

Beunruhigend ist für uns, dass es Bischöfe der katholischen Kirche in Deutschlandgibt, die sich nicht auf Schärfste von den Äußerungen der Frauke Brosius-Gersdorf distanzieren.

Es ist traurig genug, dass unsere christlichen Parteien dies nicht ebenfalls in Gänze tun. Auch hier appellieren wir an die von uns gewählten Angeordneten, einfach Gewissen und Verstand sprechen zu lassen – genau wie es das Grundgesetz und für uns der christliche Glaube verlangt.

Teilweise wurden die Bischöfe, die sich von den Äußerungen der Frauke Brosius-Gersdorf distanziert haben, beschuldigt, sie diffamiert zu haben.

Bitte bedenken Sie, dass in Deutschland die Kirchenaustritte in hohem Maße zugenommen haben. Die Gründe sind vielfältig.

Wenn die Möglichkeit besteht, dass eine solche Kandidatin mit den Stimmen der CDU/CSU ins Verfassungsgericht einzieht, muss die katholische Kirche bitte Farbe bekennen.

Wenn Frau Brosius-Gersdorf mit ihrer Kandidatur scheitert, dann nicht wegen „böswilliger Medien“, sondern wegen ihrer eigenen, hochpolitisierten Haltung. Es geht hier nicht um Einzelfragen, sondern um das große Ganze – um das Bild vom Menschen, das unserer Rechtsordnung zugrunde liegt. Und das ist eben nicht beliebig verhandelbar.

Viele deutsche Christen haben Familien, die unter zwei totalitären Regimen gelitten haben.

Der Paragraf 1 Grundgesetz wurde von den Gründungsvätern geschaffen, um die Gräueltaten durch Missachtung jeglicher Menschenwürde zu verhindern.

Das darf nicht wieder passieren.

Wir wissen, dass für den Heiligen Vater, Papst Leo XIV und Sie, Menschenwürde zentrale Wertpriorität hat mit dem Gebot als Normativ „Du sollst nicht töten“.

Menschen in Deutschland haben Angst!

Daher bitten Sie und die gesamte deutsche Bischofskonferenz, sich dafür uneingeschränkt ohne Wenn und Aber einzusetzen und uns zu helfen.

Bitte berichten Sie auch dem Heiligen Vater davon.

Gerne möchten wir mit Ihnen persönlich in Kontakt treten.

Mit den besten Grüßen und dem Vertrauen in Ihre Unterscheidungskraft
im Namen vieler Christen

Dr. Ellen Walther-Klaus

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