§ 188 StGB: Demokratie braucht Kritik – keine Sonderrechte für Politiker

Wenn „Lügenfritz“ vor Gericht landet Ein Bürger wurde kürzlich zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz in einem sozialen Netzwerk als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Grundlage der Entscheidung war § 188 StGB – der Straftatbestand für gegen Personen des…



